Tax Tip: Sachentnahmebeträge 2012

Auch für das Jahr 2012 hat das Bundesministerium für Finanzen die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben, also Sachentnahmen, für einige Gewerbezweige neu veröffentlicht. Darunter fallen Bäckereien, Fleischereien, Gastwirtschaften, Getränkeeinzelhandel, Cafés, Milchwareneinzelhändler, Nahrungsmitteleinzelhändler und Obst- und Gemüseeinzelhändler.

Wenn Sie in diesen Branchen tätig sind, empfiehlt es sich, auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums diese Pauschbeträge sich anzuschauen.

Tax Tip: Verschärfung bei Steueranmeldungen

Steueranmeldungen, wie z. B. Umsatzsteuervoranmeldungen oder Lohnsteuermeldungen, sollen dazu dienen, dass der für die entsprechende Periode abzurechnende und zu meldende Steuerbetrag zutreffend und pünktlich entrichtet wird. Auch bisher war eine verspätete Abgabe und folglich verspätete Zahlung als eine Form „Steuerhinterziehung auf Zeit“ zu sehen gewesen, aber da es für diese Verspätungen oftmals in der Sache oder Person des Meldepflichtigen Gründe gab, Krankheit, Vergessen, fehlende Unterlagen, hat die Finanzverwaltung diese Vorgänge nur aufgegriffen, wenn es sich um ganz erhebliche Beträge handelte oder man anhand der Art und Weise der Meldungen erkennen konnte, dass hier absichtlich Umsätze verspätet angemeldet wurden.

Eine neue Verwaltungsrichtline, die ab 2012 gültig ist, sieht nun vor, dass ein Automatismus eingeführt wird. Bei verspätet eingehenden Steuermeldungen wird automatisch die Straf- und Bußgeldstelle eingeschaltet.

Wie sich dieser Automatismus in der Praxis auswirkt, muss abgewartet werden, aber in jedem Falle müssen Sie, sofern Ihnen eine Mitteilung der Straf- und Bußgeldstelle zugeht, sofort reagieren und sich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung setzen.

TaxTip: Abgabefristen für Steuererklärungen 2011

Alle Jahre wieder veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen durch Erlass, wann und wie die Steuererklärungen abzugeben sind. Ausnahmen davon bestehen für Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftjahr oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft.

Die Erklärungen für 2011 müssen bis zum 31. Mai 2012 abgegeben werden.

Ist ein Steuerberater beauftragt, so endet diese Frist am 31.12.2012.

Nur in begründeten Einzelfällen kann eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2013 beantragt werden.

Unabhängig davon können die Finanzämter Erklärungen zu einem anderen, von der Finanzverwaltung bestimmten Zeitpunkt anfordern.

Bitte beachten Sie insbesondere diese Anforderungsschreiben und setzen Sie sich gegebenenfalls schnellstmöglich mit Ihrem steuerlichen Berater in Verbindung.

Tax Tip: Kindergeld/Kinderfreibetrag – Regelung ab 2012

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7. Dezember 2011 ein umfangreiches Erläuterungsschreiben herausgegeben, das sich mit der steuerlichen Berücksichtigung volljähriger Kinder befasst.

Die bisherige Einkünftegrenze für volljährige Kinder entfällt, wenn das volljährige Kind in der ersten Berufsausbildung ist oder erstmals studiert. Ist die erste Berufsausbildung abgeschlossen und eine weitere Berufsausbildung schließt sich an, so darf das Kind keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen. In diesem Schreiben ist nun erläutert, was unter erstmaliger Berufsausbildung, Erststudium, Studienunterbrechung, Ergänzungs- und Aufbaustudium u. ä. zu verstehen ist.

Wenn sich Ihr volljähriges Kind in der Berufsausbildung oder einer entsprechenden zweiten Ausbildung befindet, sollten Sie dieses Erläuterungsschreiben durchgehen.

April 16 Stammtisch: “So, You Want to Start a Business in Berlin?”

Invitation

You are invited to attend our April Stammtisch where

Katherine Purvis and Andreas Mignon

Owners of

schönBERLIN Salon and Spa

at  Hackescher Markt / Hackesches Quartier

who will present

“So, You Want to Start a Business in Berlin?”

Monday, April 16th, 2012 at 7:00 p.m.

at the Wandelbar, Berlin Marriott Hotel, Inge-Beisheim Platz 1, 10785 Berlin

Our members Katherine Purvis and Andreas Mignon opened a very successful Salon and Spa at the popular Hackescher Markt. Come and hear their story how they navigated the complex rules and regulations for setting up, running, and marketing a Berlin-based company.

DKBC Members: Free.

Guests: 15.00.

Agenda

7:00 p.m. to 7:30 p.m.: Networking
7:30 p.m. to 8:30: Presentation and Dinner
8:30 p.m. to 10:00 p.m.: Networking

Food and drinks can be ordered à la carte (not included in participation fee)

Please indicate your attendance by 12 noon, April 16th, 2012. Use the registration form below to indicate your attendance.

Stammtisch Location

Click the following link for the location of the DKBC BB Stammtisch: Berlin Marriott Hotel, Inge-Beisheim Platz 1, 10785 Berlin

http://www.dkbcbb.org/monthly-meetings-stammtisch/stammtisch-location/

Registration Form

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Tax Tip: Was die Finanzbehörde ohnedies über Sie weiß

In der Bundestagsdrucksache 17/8405 ist nachzulesen, dass aufgrund einer Anfrage eines Bundestagsabgeordneten die Regierung Auskunft geben musste, welche Sozialversicherungsträger sonstige Behörden, Ämter und vergleichbare Institutionen elektronische Daten von Bürgern regelmäßig und automatisch an die Finanzbehörden übertragen. Hierzu wurde Seitens der Regierung ausgeführt, dass die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung unter anderem die Höhe der Beiträge zur Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung übermitteln, sofern eine Einwilligung dazu vorliegt, dass im Rahmen des Riester-Verfahrens Daten zur Überprüfung der steuerlichen Förderung sowie zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrags an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Auch hier muss eine Einwilligung vorliegen.

Bei Rentenbezug, ob von Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und/oder anderen Institutionen, wird der Betrag der Leibrente und anderer Leistungen übermittelt. Die Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkassen, die Elterngeldstellen und die Berufsgenossenschaften übermitteln Höhe und Dauer über gezahlte Lohn- oder Entgeltersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Verletztengeld und das Elterngeld.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen, in den Steuererklärungen vorgenommenen Angaben mit diesen bereits der Finanzbehörde bekannten Beträgen übereinstimmen, um Nachfragen zu vermeiden.

Tax Tip: Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Wie Sie wissen, hängt bei der Umsatzsteuer ganz Vieles von Formalien ab. Wenn der vorgeschriebene Belegnachweis nicht einwandfrei geführt werden kann, entfällt z. B. die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung.

Speziell bei Autohändlern aber auch bei jeglichem Handel, bei dem der Abnehmer den Gegenstand aus Deutschland in ein anderes EG-Land abholt, kommt es wesentlich auf die Rechnung und die Dokumentation an. Der leistende, inländische Unternehmer trägt die Feststellungslast dafür, dass sämtliche Voraussetzungen für die Steuerbefreiung auch tatsächlich erfüllt sind. Dies umfasst den Beleg- und den Buchnachweis.

Es muss sich anhand von Belegen nachweisen lassen, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet wurde und bei Abholung muss der Abnehmer oder dessen Beauftragter versichern, dass der Gegenstand ins übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Mängel beim Belegnachweis führen zur Versagung der Steuerbefreiung.

Wenn Sie hier über die Art des korrekten Nachweises unsicher sind, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.

Tax Tip: Ferienwohnungen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Ferienwohnungen sind immer mit Sonderheiten belastet. Entstehen Verluste und gelingt nur eine Vermietung von weniger als 75 % der ortsüblichen Vermietungszeit, so fordert das Finanzamt häufiger eine Prognoserechnung über einen Zeitraum von 30 Jahren an. Mit dieser Prognoserechnung muss nachgewiesen werden, dass auf die Gesamtvermietzeit betrachtet ein Überschuss entsteht.

Eine derartige Prognoseberechnung ist ein sehr aufwendiges Unterfangen und kann von der Finanzverwaltung nicht in jedem Falle wirklich gefordert werden. Wenn z. B. keine Eigennutzungszeit ausdrücklich vorbehalten ist und mindestens 76 % der ortsüblichen Vermietungstage erreicht werden, kann ein solches Verlangen unbillig sein. Entsprechendes gilt, wenn die Vermietung in Fremdregie übertragen wird und sich zu Randzeiten, in denen üblicherweise in dieser Region ohnehin Leerstandszeit ist, die Selbstnutzung vorbehalten wird unter anderem auch, um Aufräumarbeiten durchzuführen und Instandhaltungsbedarf festzustellen.

Haben Sie den Eindruck, dass die Anforderung der aufwendigen Prognoserechnung nicht gerechtfertigt ist, so sollten Sie die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung des Finanzgerichtes Köln vom Juni 2011, heranziehen für Ihre Argumentation.

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